Anhaltende Hitze: Verbot von offenem Feuer außerhalb bebauter Ortslage | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Wegen der anhaltenden Trockenheit und hohen Brandgefahr gilt in Pirmasens ab dem 26. Juni 2026 bis auf Weiteres ein Verbot für offenes Feuer außerhalb bebauter Ortsteile.

Anhaltende Hitze: Verbot von offenem Feuer außerhalb bebauter Ortslage

Die Stadt Pirmasens reagiert auf die anhaltende Hitze und Trockenheit mit einem Verbot für offenes Feuer außerhalb bebauter Ortsteile. Die Regelung tritt am 26. Juni 2026 in Kraft und gilt bis auf Weiteres. Bereits jetzt appelliert die Stadtverwaltung an alle Bürgerinnen und Bürger, auf offene Feuer zu verzichten.

Betroffen sind insbesondere Grill- und Lagerfeuer sowie die Nutzung von Holz-, Kohle-, Gas- und Campinggrills außerhalb der bebauten Ortslage. Auch ausgewiesene Grillplätze in öffentlichen Anlagen dürfen vorübergehend nicht genutzt werden. Darüber hinaus sind das Entzünden von Fackeln, Kerzen und ähnlichen Gegenständen sowie private Feuerwerke untersagt.

Grund für die Maßnahme ist die aktuell hohe Brandgefahr. Nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes gilt für Pirmasens derzeit die zweithöchste Gefährdungsstufe des Waldbrandgefahrenindex. Durch die Trockenheit sind Böden, Vegetation sowie Bäume und Sträucher stark ausgetrocknet. Schon ein einzelner Funke kann einen Flächen- oder Waldbrand auslösen.

Nicht von der Regelung betroffen sind befestigte Feuerstellen auf privaten Grundstücken innerhalb der baulichen Ortslage. Die Stadt empfiehlt jedoch dringend, dort geeignete Löschmittel bereitzuhalten.

Auch auf den Friedhöfen wird darum gebeten, auf das Entzünden von Grablichtern zu verzichten. Wer sich in Wald und Flur aufhält, sollte besonders vorsichtig handeln und Zufahrtswege für Feuerwehr und Rettungsdienste freihalten. Verstöße gegen das Verbot können mit einem Zwangsgeld von 300 Euro geahndet werden.