Frist zur Beantragung endet am 15. März | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Das Schulverwaltungsamt weist darauf hin, dass die für die Ausstellung der Schülerfahrkarten für das Schuljahr 2024/2025 notwendigen Anträge auf Übernahme der Schülerfahrkosten bis spätestens Freitag, 15. März 2024, abgegeben werden müssen.

Frist zur Beantragung endet am 15. März

Die Anträge können entweder online unter www.pirmasens.de/schülerbeförderung gestellt oder in elektronischer Form per E-Mail an schuelerbefoerderung@pirmasens.de geschickt werden. Anträge können ebenfalls in den Briefkasten im Verwaltungsgebäude der Messe Pirmasens GmbH, Eingang West, Zeppelinstraße 11, eingeworfen oder im Sekretariat der jeweiligen Schule abgegeben werden.

Zur Pressemitteilung

Die bereits ausgegebenen Chipkarten behalten grundsätzlich ihre Gültigkeit. Dies bedeutet, dass bei fristgerechter Antragsstellung die bisherige Chipkarte auch für das neue Schuljahr benutzt werden kann.

Bei Neuanträgen wird die Chipkarte rechtszeitig vor Schuljahresbeginn direkt an die Wohnadresse gesendet. Die Karte ist dann ab dem 1. August 2025 gültig.