Zuzugssperre für Pirmasens bleibt bestehen | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Die seit Februar 2025 geltende Zuzugssperre für Pirmasens wird verlängert. Eine erneute Evaluation der Situation ist für 2027 vorgesehen.

Zuzugssperre für Pirmasens bleibt bestehen

Die für Pirmasens seit Februar 2025 geltende Zuzugssperre nach § 12a Abs. 4 Aufenthaltsgesetz wird verlängert. Ein entsprechender Erlass des Ministeriums des Innern, für Integration und Verkehr an die kommunalen Ausländerbehörden in Rheinland-Pfalz sowie die ADD bleibt bestehen. Danach ist ein Zuzug des betroffenen Personenkreises nach Pirmasens grundsätzlich nur in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen möglich.

Die Stadt Pirmasens hatte sich für eine Fortführung der Regelung eingesetzt. Hintergrund ist die weiterhin hohe Belastung der örtlichen Integrationsstrukturen. Insbesondere Kinderbetreuung, Schulen, Sprachförderung, soziale Beratung und Wohnraum stehen vor erheblichen Herausforderungen. Die Zuzugssperre soll zusätzliche Zuzüge im Rahmen der sogenannten Sekundärmigration begrenzen und den vorhandenen Strukturen den notwendigen Handlungsspielraum für nachhaltige Integrationsarbeit geben.

Die Regelung betrifft unter anderem anerkannte Asylberechtigte, Personen mit zuerkannter Flüchtlingseigenschaft, subsidiär Schutzberechtigte sowie bestimmte weitere Personengruppen. Gesetzlich vorgesehene Ausnahmefälle bleiben bestehen.

Eine erneute Evaluation ist für 2027 vorgesehen. Dabei sollen die Zuzugsentwicklung und die Belastung der kommunalen Integrationsstrukturen betrachtet werden.