Am Freitag, 25. September 2026, verhandelt das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße über die Klagen der Stadt Pirmasens und des Landkreises Südwestpfalz gegen Schlüsselzuweisungsbescheide des Landes Rheinland-Pfalz. Der Städtetag Rheinland-Pfalz und der Landkreistag Rheinland-Pfalz unterstützen die Verfahren.
Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die seit 2023 geltenden Regelungen des kommunalen Finanzausgleichs den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine angemessene Mindestfinanzausstattung der Kommunen entsprechen. Die Stadt Pirmasens wendet sich gegen die Schlüsselzuweisungsbescheide für 2024 und 2025, der Landkreis Südwestpfalz gegen den Bescheid für 2024.
Schlüsselzuweisungen werden vom Land im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs festgesetzt. Die Mittel sind nicht zweckgebunden und stehen den Kommunen als allgemeine Deckungsmittel zur Verfügung.
Die Verfahren werfen nach Darstellung der kommunalen Spitzenverbände grundsätzliche Fragen auf, die über die beiden Kläger hinaus Bedeutung für Kommunen in Rheinland-Pfalz haben können.