Das hat die zuständige Straßenverkehrsbehörde mitgeteilt. Die Maßnahme ist das Ergebnis aus den Betrachtungen im Rahmen der letzten Verkehrsschau. Durch die Einbahnstraßen-Regelung soll die Gefahr für Fußgänger gebannt werden, die bisher beim Queren der Fahrbahn an der Einmündung zur Bottenbacher Straße bestand. In diesem Zuge erfolgt gleichzeitig die Freigabe für den Radverkehr, die Einbahnstraße in Gegenrichtung zu befahren.