Ab dem 1. Mai 2025 dürfen nur noch digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden. Diese Regelung gilt insbesondere für deutsche Personalausweise und Reisepässe sowie für die im Ausländeramt ausgestellten Aufenthaltstitel. Betroffen sind auch vorläufige Dokumente. (Gescannte) Papierfotos, selbst aufgenommene Bilder oder Ausdrucke werden nach dem 30. April nicht mehr akzeptiert. Der Gesetzgeber will auf diesem Wege Manipulation vorbeugen und die Digitalisierung im Pass- und Ausweiswesen vorantreiben.
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