Ausgenommen ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs bzw. sind die Fälle, in denen der Stadt ein Schaden oder Rechtsnachteil entstehen kann oder Gefahr im Verzug ist.
Ausgenommen ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs bzw. sind die Fälle, in denen der Stadt ein Schaden oder Rechtsnachteil entstehen kann oder Gefahr im Verzug ist.