Digitale Passbilder: Bis zum 31. Juli gilt eine Übergangsfrist | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Digitale Passbilder: Bis zum 31. Juli gilt eine Übergangsfrist

Seit 1. Mai 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen für biometrische Lichtbilder. Diese dürfen nur noch digital erstell und direkt an die Behörden übermittelt werden.

Aufgrund technischer Schwierigkeiten bei der Einführung des Systems gilt bis zum 31. Juli 2025 eine Übergangsfrist.

Zur Pressemitteilung